Tarife
Ernährungsberatung mit ärztlicher Verordnung
Die Ernährungsberatung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Die Verordnung zur Ernährungsberatung, ausgefüllt durch Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, welche eine oder mehrere Pflichtleistungs-Diagnosen bestätigt, werde ich bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostengutsprache einzufordern. Wird die Kostengutsprache erteilt, werde ich die Rechnung direkt an die Krankenkasse senden. Die Verordnung liegt mit Vorteil bei ersten Beratung vor (Kostengutsprache im Vorfeld). Hinweis. eine Verordnung gilt für 6 Sitzungen. Anschliessend muss eine neue Verordnung vom Arzt vorliegen für die erneute Kostengutsprache.
Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung:
Bei sogenannten Nicht-Pflichtleistungen oder fehlender Verordnung erhalten Sie direkt die Rechnung.
Tarife:
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Tarife, welche von den Krankenversicherern festgelegt wurden (10% Selbstbehalt):
1. Sitzung: 106.29 (45 Min) / 2. - 6. Sitzung: 82.16 (45 Min.) / ab 7. Sitzung: 69.12 (30 Min.)
Selbstzahler: CHF 110.– / Sitzung (ca. 55 Min.) Inkl. Unterlagen
Bei Verhinderung:
Eine Abmeldung 24 Stunden vor dem Termin ist für Sie kostenlos. Andernfalls wird der Beratungsbetrag verrechnet.